04.12.08 Welche Altersvorsorge?
Beim Aufbau eines kleinen Vermögens für das Alter unterstützt der Staat die Anleger. Die Betriebsrente, die Rüruprente, Wohn-Riester und die Riester Rente gehören zu den Vorsorgewegen, die vom Staat gefördert werden.
Die so genannte nachgelagerte Besteuerung hat der Staat bei diesen Vorsorgeformen ins Leben gerufen. Dass der Staat dem Anleger in Form von Zulagen und Steuerersparnissen in der Einzahlungsphase unter die Arme greift, heißt dies im Umkehrschluss. Im Alter schlägt das Finanzamt dafür mächtig zu. In der Einzahlungsphase von staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen profitieren Anleger bei der Riesterrente. Auf bis zu 2.100 € im Jahr können sich die Steuerersparnisse dabei belaufen.
Bis zum Jahr 2025 können Anleger bei der Rüruprente einen größeren Anteil ihrer Beitragszahlung in der Steuererklärung verrechnen. 100% der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben akzeptiert das Finanzamt ab 2025. Maximal dürfen dabei jedoch 20.000 € nicht überschritten werden. Die Auszahlungen unterliegen im Gegenzug der Steuer. 56% der Auszahlungen aus der Rüruprente versteuern muss derjenige, der sich beispielsweise in diesem Jahr aus dem Arbeitsleben zurückzieht. Steuerlich veranschlagt werden müssen dann ab dem Jahr 2040 volle 100%. Einzahlen können Sparer zurzeit bis zu 2.544 € steuer- und sozialabgabenfrei bei der Betriebsrente. Die Möglichkeit, 1.800 € zusätzlich steuerfrei in ihren Vertrag einzuzahlen, haben Anleger zudem. Die kompletten Auszahlungen müssen im Alter jedoch versteuert werden. Den vollen Krankenkassenbeitrag auf die Auszahlungen entrichten müssen außerdem gesetzlich Krankenversicherte.







