27.03.09 Durch die Existenzgründung in die berufliche Freiheit

Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Existenzgründung Freiheit und Unabhängigkeit. Doch so unabhängig wie man glaubt zu sein als Selbständiger, ist man überhaupt nicht. Als Unternehmer muss man viel mehr dafür tun, um das Einkommen zu sichern. Denn der Verdienst und somit auch der Gewinn richten sich nach der Arbeit, die vom Existenzgründer geleistet wird. Das bedeutet, je mehr Arbeit geleistet wird, desto höher fällt auch der Verdienst aus. Dafür kann man aber auch als Existenzgründer selbst entscheiden, wann man zum Beispiel morgens anfängt, zu arbeiten. Außerdem liegt es beim Unternehmer selbst, wenn er sich mal einen Tag Auszeit nehmen möchte. Es liegt jedoch auch in seiner Verantwortung, wenn er an diesem Tag dann mal kein Geld verdient.

Eine Definition Existenzgründung bzw. der selbständigen beruflichen Tätigkeit ist im vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) zu finden. Im Paragraph sieben dieses Gesetzbuches wird eindeutig zwischen abhängiger Beschäftigung - also einem sozialversicherungspflichtigem Verhältnis - und der selbständigen Tätigkeit unterschieden.

Der Unterschied zwischen der selbständigen Tätigkeit und einer festen Anstellung bei einem Arbeitgeber liegt vor allem darin, dass der Selbständige für sich selbst arbeitet. Er stellt seine Arbeitskraft nicht einem Arbeitgeber zur Verfügung und erhält somit auch kein Gehalt oder Lohn. Der Selbständige muss sich aus diesem Grund auch selbständig bzw. privat versichern. Denn Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen werden für ihn nicht automatisch abgeführt.

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